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bernhard am 5. Oktober 2009 - 10:20
Die zweite Volksabstimmung in Irland über den so genannten Lissabon-Vertrag, bei der eine deutliche Mehrheit (67,1%) für das EU-Reformwerk stimmte, hat die Zusammenarbeit in der Europäischen Union wieder einmal zu einem öffentlichen Thema gemacht. Viele freuen sich über das Ergebnis des Referendums, manche klagen darüber. Ich gehöre zu denen, die die Bedeutung der europäischen Einigung für die künftigen Herausforderungen auf unserem Kontinent hoch einschätzen.
Auch wenn ich manche Kritikpunkte von GegnerInnen nachvollziehen kann, so sehe ich dennoch mehr Vorteile im EU-Reformvertrag. Und eines ist auch klar: Ohne Kompromisse wäre es sicher nie gelungen, dass sich 27 Nationalstaaten sich auf eine gemeinsame Grundlage verständigen!
Mein Eindruck ist, dass der EU-Reformvertrag die Demokratie und den Grundrechtsschutz stärkt, insbesondere durch den Ausbau der Rolle des Europäischen Parlaments und die vorgesehene direkte Einbindung der nationalen Parlamente am europäischen Gesetzgebungsprozess. Einen Meilenstein in der europäischen Geschichte sehe ich weiters in der Tatsache, dass mit dem europäischen Volksbegehren erstmals ein Element der direkten Demokratie auf europäischer Ebene eingeführt wird.
Mir gefällt auch die ausdrückliche Betonung der Sozialpartnerschaft in ihrer Funktion an der Schnittstelle zwischen europäischer Politik und Zivilgesellschaft sowie die Klarstellung, dass öffentliche Dienstleistungen - unabhängig von wirtschaftlichem Interesse - in die Zuständigkeit der nationalen bzw. regionalen oder lokalen Behörden fallen. Deshalb kann ich auch die von einigen wenigen Seiten geäußerte Befürchtung vor einem "Europäischen Superstaat" nicht teilen, weil die Selbstverwaltung der Regionen und der Gemeinden im Vertrag ausdrücklich anerkannt wird.
Wichtig ist mir, dass etwa die Neutralität Österreichs nicht gefährdet ist, was aufgrund von Vertragbestimmungen, wonach es keine Verpflichtung zur Teilnahme an einer militärischen Aktion gibt, gewährleistet scheint. Auch bei der Beistandsgarantie bleibt es den neutralen und bündnisfreien Mitgliedstaaten, wie Österreich, vorbehalten, über Art und Umfang einer allfälligen Hilfsleistung zu entscheiden.
Ich sehe also insgesamt eine große Chance für Europa im EU-Reformvertrag und schließe mich dem früheren Generalsekretär der Kommission der Bischofskonferenzen im EU-Raum (COMECE), Bischof Noel Treanor, an, der im Herbst 2007 die erziele Einigung begrüßte und darauf hinwies, dass im Lissabon-Vertragstext die Sorge um das Gemeinwohl und die Interessen von 500 Millionen BürgerInnen sichtbar werde.
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