Heute ist bekannt geworden, dass der VfGH die Ausweisung von Arigon Zogaj und ihrer Familie nicht verhindert. Damit ist das letzte Rechtsmittel ausgeschöpft, möglich wäre aber noch immer ein humanitärer Aufenthalt, aber alle Aussagen von Innenministerin Fekter lassen nichts, aber auch gar nichts, in diese Richtung vermuten.
Der "Rechtsstaat", der meiner Meinung nach in diesem und vielen anderen "Fällen" (welch schräges Wort für Menschenschicksale!) hart an der Grenze ist zum Unrechtsstaat zu werden, argumentiert, dass sich Arigona Zogaj "rechtswidrig integriert habe. Da fragt sich Corinna Milborn via Twitter:
Dazu der Linzer Caritas-Direktor Matthias Mühlberger:
Im Fall von Arigona Zogaj selbst sieht der VfGH deren Integration zwar als "unbestritten" an, allerdings sei diese nur möglich gewesen, weil sich die im Jahr 2002 eingereiste Beschwerdeführerin einer von ihr nicht bekämpften "und daher rechtskräftigen Ausweisung" im Jahr 2004 widersetzt habe: "Sie musste wissen, dass sie möglicherweise in Österreich nicht bleiben kann." Arigona Zogaj war damals zwölf.
Das sagt doch alles. Arigona Zogaj muss bleiben dürfen, aber nicht nur sie. Nicht nur wie Helmut Spudich aus ökonomischen Überlegungen argumentiert, aber auch:

Update: Wie soll man da nicht ruhig schlafen? von Ferdinand Kainder

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